Baumschutz für ein besseres Stadtklima

Grüne fordern Baumschutzsatzung für Bad Vilbel

Derzeit gibt es für die Bäume in Bad Vilbel keinen allgemeinen, dauerhaften Schutz. Wenn Bäume nicht als Naturdenkmal oder unter besonderen Artenschutz stehen, können sie einfach entfernt werden. Schädigungen von Bäumen und Fällungen treten entsprechend häufig in der Stadt auf und mindern den Gesamtbestand. In der Bevölkerung wächst der Unmut über einen derartigen Umgang mit den Bäumen. Um den Baumbestand der Stadt ausreichend zu schützen und trotz notwendiger Fällungen in der Gesamtheit zu erhalten, fordern die GRÜNEN die Einführung einer Baumschutzsatzung für Bad Vilbel. „Wer Bäume schützt, gibt Bad Vilbel die Luft zum Atmen“, bringt es Clemens Breest, Vorsitzender der Grünen, auf den Punkt.

„Bäume in der Stadt sind Ausdruck für Lebensqualität. Jeder Verlust eines Baumes ist deshalb ein Verlust an Lebensqualität. Die langanhaltende Auseinandersetzung um die mangelnde Baumpflege in Bad Vilbel wollen wir mit einer Baumschutzsatzung beenden“, erklärt Jens Matthias, Fraktionsvorsitzender der Grünen. Durch die Satzung sind alle Bäume ab einer bestimmten Größe grundsätzlich als schützenswert klassifiziert. Jede Fällung ist dann genehmigungspflichtig und kann nur noch aus schwerwiegenden, unabwendbaren Gründen gestattet werden. Baumverluste sind durch Nachpflanzungen grundsätzlich zu kompensieren. „Damit sparen wir uns viele Anträge und Auseinandersetzungen um Nachpflanzungen“, schildert Matthias.

„Die vielfältigen positiven Auswirkungen von alten Bäumen werden derzeit in der Stadtentwicklung völlig verkannt. Angesichts der aufziehenden Klimakatastrophe gewinnen Bäume allgemein an Bedeutung, weil sie auf natürlichem Wege CO2 binden. Und innerhalb von Siedlungen werden Bäume aufgrund ihres Einflusses auf ein günstiges Stadtklima zum entscheidenden Standortvorteil“, begründet Clemens Breest das Schutzbedürfnis der Bäume. Hinzu kommt, dass Stadtbäume aufgrund von versiegelten und verdichteten Böden, Nährstoffarmut, Wassermangel und zahlreichen Verletzungen durch Autoverkehr oder Baumaßnahmen ohnehin schwierigen Lebensbedingungen ausgesetzt sind. Breest sieht darin eine Zukunftsaufgabe: „Wer morgen noch eine lebenswerte Stadt haben möchte, schützt heute Bäume.“

Den notwendigen gesetzlichen Rahmen für eine Satzung, die für alle Bäume innerhalb des Stadtgebietes unabhängig von den jeweiligen Besitzverhältnissen gilt, bietet §29 des Bundesnaturschutzgesetzes bzw. §12 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz. Viele hessische Kommunen haben heute bereits eine entsprechende Baumschutzsatzung, um den Verlust des Baumbestandes zu stoppen bzw. wiederherzustellen. Rechtliche Anfechtung der Gültigkeit von Baumschutzsatzungen sind bereits vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel abgewiesen worden.

Antrag „Baumschutz für ein besseres Stadtklima“