Viel Lärm „Im Schleid“

Grüne fordern verbindliche Zusagen zum Lärmschutz

Clemens Breest, Miotglied im Planungs- Bau- und Umweltausschuss

Die Grünen sehen in der 3. Änderung des Bebauungsplans „Im Schleid“ eine deutliche Verschlechterung beim Lärmschutz und den Sichtachsen gegenüber dem gültigen Bebauungsplan. Deshalb werden Clemens Breest und Peter Paul für die Grünen im Planungs- Bau- und Umweltausschuss beantragen, die Beschlussfassung der 3. Planänderung zu vertagen, bis mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag vereinbart worden ist. „Vor der Beschlussfassung der 3. Planänderung muss der Investor auf eine zeitnahe Umsetzung der aus unserer Sicht nötigen Schallschutzmaßnahmen verpflichtet werden. Die Planänderung ermöglicht dem Investor lediglich Schallschutzmaßnahmen, verpflichtet ihn jedoch nicht dazu, die Reduzierung für die bereits Wohnenden zu realisieren. Die Verpflichtung muss deshalb auf vertraglichem Wege geregelt werden“, erklärt Clemens Breest die Initiative der Grünen.

Christopher Mallmann, Sprecher für Stadtentwicklung

Ursprünglich hat der Investor eine sieben Meter hohe Schallschutzwand entlang der Gleise versprochen. Im Bebauungsplan war diese anfänglich auch berücksichtigt, gleichzeitig wurde alternativ die Option von passivem Schallschutz eingeräumt. Der Bauherr entschied sich gegen die die Schallschutzwand und möchte nun auf einem Teil des Abschnitts ein Gebäude errichten. Dieses zusätzliche Gebäude soll zur Lärmminderung beitragen. Jedoch dringt gerade im nördlichen Bereich Lärm nicht nur von der Bahn, sondern auch von einem angrenzenden Betonwerk in das Wohngebiet. Deshalb sehen die Grünen auch hier weiteren Handlungsbedarf, wenngleich es keine rechtliche Verpflichtung zum Schallschutz geben mag. „Es ist ein sonderbarer Umstand, dass der Lärm des Betonwerks, der bereits in den frühen Morgenstunden in das Wohngebiet schallt, bei den Lärmschutzauflagen keine Berücksichtigung fand. Deshalb muss hier mittels eines städtebaulichen Vertrages nachgebessert werden“, fordert Christopher Mallmann, der diesen Lärm bereits im Ortsbeirat Kernstadt zum Thema gemacht hat.

Gegenstand des städtebaulichen Vertrages soll nach Willen der Grünen auch die Verpflichtung sein, dass ein Drittel der zusätzlichen Wohneinheiten als Sozialwohnungen ausgewiesen werden. Die Planänderung ermöglicht es dem Investor, 30 zusätzliche Wohnungen zu errichten, ohne dass der Investor dafür ein weiteres Grundstück erwerben muss. „In Anbetracht der großen Nachfrage von bezahlbarem Wohnraum ist dies eine angemessene Forderung, die weder für die Stadt noch für den Investor Einbußen bedeuten“, erläutert Christopher Mallmann, „So günstig kann nie wieder bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.“

Entgegen anderslautender Behauptungen beinhaltet die 3. Änderung des Bebauungsplans „Im Schleid“ auch eine Verschlechterung der Sichtachsen Richtung Westen, zum Taunus. Im Osten und Süden ist das Gebiet von der Bahn und der Nordumgehung umschlossen, so dass die verbleibenden Himmelsrichtungen um so wichtiger sind. In dem derzeit geltenden Bebauungsplan werden 30% der Fläche am westlichen Rand des Bebauungsgebietes als „Sichtachsen“ freigehalten, d.h. nicht mit Gebäuden zugebaut. In der vorliegenden 3. Änderung des Plans werden diese Flächen deutlich zugunsten von Gebäuden reduziert. Es bleiben am Ende nur noch 25% der Fläche als Sichtachse nach Westen frei. „Gegenüber den bisherigen Käufer*innen eine weitere Verschlechterung, die ihnen mit der 3. Änderung untergejubelt werden soll“, erklärt Christopher Mallmann.

Änderungsantrag zur Beschlußvorlage „3. Änderung Bebauungsplan „Im Schleid“ in Bad Vilbel“