In der Stadtverordnetenversammlung am 12. Juni 2018 beantragte die Fraktion der GRÜNEN untenstehenden Dringlichkeitsantrag. CDU, FDP und FW lehnten mehrheitlich den Antrag und somit den festgesetzten Schutz der Bäume ab. Wir GRÜNEN werden den Vorgang weiter verfolgen. Spätestens bei der nächsten Stadtverordnetenversammlung wird dieser Sachverhalt thematisiert.
Antrag:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Festsetzungen im Bebauungsplan Kurpark West zum Schutz
der erhaltenswerten Bäume unverzüglich umzusetzen (Planungsrechtliche Festsetzungen Kapitel 8) und bis zur Umsetzung der Vorgaben die Bautätigkeiten ruhen zu lassen.
Begründung:
Die Dringlichkeit für den Antrag ist aufgrund der bereits begonnen Arbeiten im Kurpark West gegeben. Die schützenswerten Bäume sind nicht, wie im Bebauungsplan Kurpark West gefordert, gemäß der DIN 18920 geschützt. Dadurch besteht das Risiko, dass die Bäume Schaden durch Baumaschinen oder unsachgerechtes Lagern von Gegenständen unter den Bäumen nehmen.
Im Bebauungsplan ist explizit festgesetzt, dass die erhaltenswerten Bäume geschützt werden müssen: „Die zum Erhalt festgesetzten Bäume sind vor Beeinträchtigungen während der Bauphase gemäß DIM 18 920 zu schützen.“ Die DIN 18 920 beschreibt, wie Bäume während der Bauphase zu schützen sind. Generell gilt, dass die Wurzelfläche und der Baum (+ 1,50 m) geschützt werden müssen. Es darf zu keine Verunreinigung des Bodens kommen und der Boden im Wurzelbereich darf nicht verdichtet werden. Keine Lagerung oder Aushub von Boden.
Im Kurpark West sind laut Bebauungsplan 15 Bäume erhaltenswert und müssen dringend geschützt werden.
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