Zum internationalen Frauentag einen neuen Frauenförderplan!

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Kathrin Anders, Fraktionsvorsitzende

Die Grünen setzen sich für echte Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Beruf, der Politik und im Alltag in Bad Vilbel ein. Deshalb beantragen wir einen neuen Frauenförderplan für die Stadt. Dieser Antrag wird heute am Frauentag in der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Rathaus sowie in der Stadtverordnetenversammlung am 13. März 2018 im Kultur- und Sportforum beraten.

Antrag zur Aufstellung eines neuen Frauenförderplans:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Magistrat zu beauftragen, einen neuen Frauenförderplan für Bad Vilbel aufzustellen. Der Frauenförderplan soll neben den in §6 HGlG geforderten Mindestanforderungen folgende Aspekte mit berücksichtigen:
– Schutz vor sexueller Belästigung
– Gleichbehandlung in Sprache und Bild
– Sicherheitsvorkehrungen für Frauen
Soweit der Frauenförderplan, der 2011 in Kraft gesetzt worden ist, nicht umgesetzt worden ist, sind die Gründe und ggf. die angepassten Maßnahmen im neuen Plan den Stadtverordneten darzustellen.
Der Frauenförderplan soll gemäß §7 Abs. 3 der Stadtverordnetenversammlung noch 2018 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Begündung:

Der letzte Frauenförderplan für die Stadt Bad Vilbel ist 2011 beschlossen worden und hat seine Gültigkeit am 21.06.2017 verloren. Insofern sehen wir den Bedarf für eine neue und aktualisierte Aufstellung eines solchen Plans, um eine effektive Frauenförderung und Gleichstellung in der Stadt zu verfolgen.

Gegenüber den gesetzlichen Mindestanforderungen sollen in einem neuen Frauenförderplan Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung berücksichtigt werden. Wie aus der Antwort auf unsere Anfrage 11/17 hervorging, gab es in dem fraglichen Jahr einen angezeigten Fall sexueller Belästigung, der eine Kündigung zur Folge hatte. Ferne soll die Gleichbehandlung der Geschlechter auch in der Sprachwahl und bei bildlichen Darstellungen berücksichtigt werden. Und auch die Sicherheitsbedürfnisse der Frauen und Gefahrenabwehr für Frauen soll in einem erneuten Plan in besonderer Weise berücksichtigt werden. Unsicherheiten, unabhängig ob diese objektiv oder gefühlt sind, stellen reale Einschränkungen dar. Ein entsprechendes Konzept soll aufzeigen, wie die Sicherheitsbedürfnisse berücksichtigt werden und eine effektive Gefahrenabwehr realisiert werden soll.
Bei der erneuten Aufstellung sollen die Erfahrungen aus dem bisherigen Plan berücksichtigt werden. Gerade die Bereiche, wo es keine oder nur geringe Fortschritte zu verzeichnen gibt, sollen kritisch betrachtet und geeignete Maßnahmen benannt werden.