Homburger Straße: Radverkehr verbannt, Fußverkehr abgedrängt

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Christopher Mallmann, verkehrspolitischer Sprecher

In den vorgestellten Plänen des vierten Bauabschnitts der Homburger Straße sehen die Grünen eine eklatante Vernachlässigung der Nahmobilität. „Wenn diese Planung tatsächlich umgesetzt wird, werden Radfahrer*innen aus der Homburger Straße verbannt und Fußgänger*innen an den Rand gedrängt, damit Autos drei Spuren zur Verfügung stehen“, begründet Christopher Mallmann, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen, die Kritik. Auf einen weiteren Kritikpunkt weist Clemens Breest, Vorsitzender der Vilbeler Grünen, hin: „Die Planung des letzten Bauabschnitts der Homburger Straße ist ohne jegliche Beteiligung von Anwohner*innen, Fachleuten der Nahmobilität und der politischen Gremien vollzogen worden. Entsprechend armselig ist das Ergebnis.“

Erforderlicher Änderungsbedarf ergibt sich dort, wo gegen heutige Empfehlungen zur Ausgestaltung öffentlicher Verkehrswege verstoßen wird. Die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) sieht eine Mindeststandardbreite für Fußwege von 2,50 Metern vor. In der vorliegenden Planung wird diese stellenweise um 1,00 Meter unterschritten. Aus der Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008) ergibt sich, dass die Gehwege nicht die Restflächen bei der Straßenaufteilung sein dürfen. Doch in der Homburger Straße wurde genauso geplant, dass den Fußgänger*innen lediglich die Restflächen blieben. Damit noch nicht genug: Auf den verengten Gehwegen soll sich auch noch der Radverkehr entlangbewegen. Nach der STVO mit der Vorgabe „Schrittgeschwindigkeit“, was jedoch völlig realitätsfern ist, zumal bei Gefälle wie im betroffenen Abschnitt. Dass dies keine ernsthafte Lösung sein konnte, sahen die Planer dann auch ein. Doch die naheliegende und zeitgemäße Schlussfolgerung waren keine Schutzstreifen für den Radverkehr am Fahrbahnrand. Stattdessen verbannt man den Radverkehr auf den Massenheimer Weg und verstößt damit gegen den nächsten Grundsatz bei der Nahmobilität: Alltagsverkehr soll möglichst umwegefrei gestaltet werden. Die Route für den Radverkehr über den Massenheimer Weg kann nur für den freizeitbezogenen Radverkehr als akzeptabel gelten. „Sowohl als Füßgänger*in als auch als Radfahrer*in kann eine solche Planung nur als völlig realitätsfern abgetan werden“, kommentiert Christopher Mallmann die Planung.

Diese gravierenden Planungsmängel hätten vermieden werden können, wenn entsprechende Betroffene in der Planungsphase beteiligt worden wären. Die einsame Entscheidung im Magistrat wurde lediglich dem Planungs- Bau- und Umweltausschuss vorgestellt, ohne dass darüber beraten und abgestimmt worden ist. Selbst auf die Expertise der Verkehrskommission meinte der Magistrat verzichten zu können. „Wer derart einsame Entscheidungen trifft, darf sich über solch eine Fehlleistung nicht wundern“, konstatiert Clemens Breest.