Kommunalaufsicht verweigert Genehmigung des Bad Vilbeler Haushalts 2014
Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN fordern die Aufstellung eines neuen, genehmigungsfähigen Ergebnishaushalt für das Jahr 2014. Der vom Magistrat der Stadt vorgelegte Haushalt wurde von der Kommunalaufsicht Ende März nicht genehmigt und eine „vorläufige Haushaltsführung“ nach §99 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) angeordnet.
Danach dürfen nur noch finanzielle Leistungen erbracht werden, zu denen die Stadt verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Ausgaben unaufschiebbar sind. Unter anderem moniert die Kommunalaufsicht, dass die Stadt „ihre vorrangigen Einnahmebeschaffungsmöglichkeiten unzureichend ausgeschöpft hat“ und „zahlreiche Sachverhalte“ einer Genehmigung entgegen stehen.
Hintergrund dieser kommunalaufsichtlichen Anordnung an die Stadt ist ein Erlass des Hessischen Innenminister Peter Beuth (CDU) vom 3. März 2014. In diesem Erlass wird den Kommunen vorgeschrieben, dass vom Haushaltsjahr 2014 an kostendeckende Gebühren einzuführen sind. Wenn auch in Bad Vilbel die Gebühren für Wasser, Müll- und Abwassergebühren kostendeckend sind, so sollen die Bürger mit einer „Straßenbeitragssatzung“ zusätzlich zur Kasse gebeten werden.
Nach diesem „Beuth-Erlass“ wird seitens der Kommunalaufsicht auch die Gewerbesteuer in Bad Vilbel von derzeit 300 Prozent als „nicht akzeptabel“ kritisiert. Die allgemein gültigen Hebesätze liegen bei durchschnittllich 340 Prozent. Des Weiteren steht der Betriebshof mit einer „erheblichen Unterdeckung“ auf der Mängelliste der Kommunalaufsicht, ebenso die Gebühren des Bestattungswesens.
Damit nicht genug. Die Kommunalaufsicht verlangt die „Vorlage einer ausführlichen Stellungnahme zu den erheblichen Abweichungen der tatsächlichen Haushaltsergebnisse von den Ergebnissen der aktuellen Haushaltsplanung.“ Sie will einen „stichhaltigen Nachweis“ über den Ausgleich des Haushaltes angesichts der veranschlagten Grundstücksverkäufe im aktuellen Haushaltsjahr. „Die Erzielbarkeit der Einzahlungen“, heißt es im Schreiben der Kommunalaufsicht, „ist nachzuweisen.“
Der Fraktionschef von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN im Stadtparlament, Manfred Kissing, wertet diesen „Beuth-Erlass“ auch ein „aus den eigenen Reihen in Wiesbaden angerichtetes zusätzliches Finanzdebakel“ für Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr und den Magistrat. Kissing: „Wir haben seit Jahren auf die dramatische finanzielle Situation und die Untragbarkeit des strukturellen Defizits im städtischen Haushalt hingewiesen.“ Zuletzt im Januar anlässlich der Haushaltsdebatte.
Nunmehr stellt das Innenministerium mit Minister Beuth Stöhrs Haushaltspolitik selbst auf den Prüftstand. Danach müssen nach der HGO §92 „den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes Rechnung getragen werden.“ Kritische Einwendungen seitens der Grünen gegen die „schlechte Planungsqualität der städtischen Haushalte“ seien in der Vergangenheit stets von CDU/FDP und vom langjährigen Kämmerer der Stadt, Klaus Minkel, als „Gemeckere“ bezeichnet worden. Umso so kleinlauter heute die schwarz-gelbe Rathausfraktion.
Für die Bad Vilbeler stehen nach diesem Erlass aus Wiesbaden massive Einschnitte in städtische Leistungen sowie Gebühren- und Steuererhöhungen ins Haus. „Uns ist klar, dass wir hierbei alle einbeziehen müssen“, sagt Kissing. Die bisherige „einseitige Klientelpolitik der CDU/FDP-Koaltion“ habe abgewirtschaftet. Die Lasten des Haushaltsausgleichs müssten auf vielen Schultern verteilt werden.
„Alles muss jetzt auf den Prüfstand und transparent in die öffentliche Diskussion gestellt werden“, sagt Kissing. Nach Auffassung des Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN darf es keine „Heiligen Kühe“ in Bad Vilbel mehr geben. Der Haushalt gehöre „in Gänze“ auf den Prüfstand und müsse neu aufgestellt und verhandelt werden. Inwieweit die FDP diese Beschlüsse mittrage, das bleibe abzuwarten. (fraktion grüne – mk/kus)
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